Fotoshooting absagen: Ausfallhonorar, Fristen & § 648 BGB verständlich
Irgendwann passiert es jedem: Der Termin steht, das Outfit liegt bereit — und dann kommt das Leben dazwischen. Krankheit, ein kranke Kind, ein Wetterumschwung, manchmal auch einfach kalte Füße. Die Frage, die dann sofort kommt, ist immer dieselbe: „Muss ich jetzt trotzdem zahlen?“ Ich beantworte sie dir hier so ehrlich und so konkret, wie ich kann — aus Sicht eines Fotografen, der schon auf beiden Seiten einer Absage gestanden hat.
Vorweg, damit es klar ist: Das hier ist keine Rechtsberatung im juristischen Sinne, sondern meine Praxis aus vielen Jahren plus ein verständlicher Blick auf die Gesetzeslage. Für deinen konkreten Vertrag gilt am Ende immer, was ihr schriftlich vereinbart habt.
Darf ich ein Fotoshooting überhaupt absagen?
Ja, natürlich. Du bist niemandem ausgeliefert. Ein gebuchtes Shooting ist ein Vertrag, und Verträge kann man kündigen. Die eigentliche Frage ist nicht, ob du absagen darfst, sondern was die Absage kostet — und das hängt von drei Dingen ab: wie kurzfristig du absagst, was ihr vereinbart habt und ob ich den Termin noch anderweitig füllen kann.
Wenn du Wochen vorher absagst, ist das in aller Regel unproblematisch. Sagst du zwei Stunden vor dem Termin ab, sieht es anders aus — dann habe ich den Tag freigehalten, vielleicht Studio oder Visagistin gebucht, und kann die Lücke kaum noch füllen.
Was ist ein Ausfallhonorar — und wann ist es berechtigt?
Ein Ausfallhonorar ist der Betrag, den ich verlangen darf, wenn du kurzfristig abspringst und mir dadurch Aufwand oder entgangener Verdienst entsteht. Es ist kein Strafgeld und kein Abzocke-Instrument — es gleicht aus, dass ich den Termin für dich blockiert und andere Anfragen abgesagt habe.
Berechtigt ist es vor allem dann, wenn die Absage so spät kommt, dass ich den Platz realistisch nicht mehr vergeben kann, oder wenn mir bereits konkrete Kosten entstanden sind: angemietetes Studio, gebuchtes Hair-&-Make-up, Anfahrt, Materialvorbereitung. Was ich mir durch deine Absage erspare, muss ich allerdings gegenrechnen — dazu gleich mehr.
Was sagt das Gesetz? § 648 BGB verständlich erklärt
Der für Shootings wichtigste Paragraf ist § 648 BGB (das Kündigungsrecht beim Werkvertrag). Vereinfacht gesagt: Der Auftraggeber — also du — darf jederzeit kündigen. Im Gegenzug darf der Auftragnehmer — also ich — die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber anrechnen lassen, was er sich durch die Nichtausführung erspart oder anderweitig verdient.
Im Klartext heißt das: Ich kann nicht einfach den vollen Preis kassieren und trotzdem zu Hause bleiben. Ersparte Anfahrt, nicht gekaufte Drucke, freie Zeit, die ich anders nutze — all das wird abgezogen. Das Gesetz nennt sogar eine Vermutung: Pauschal werden oft rund 5 Prozent der auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung als verbleibender Anspruch angesetzt, wenn nichts anderes nachgewiesen wird. In der Praxis vereinbaren die meisten Fotografen aber eigene, faire Stornostaffeln — und genau die zählen dann.
Faire Stornofristen — so handhabe ich das
Damit niemand raten muss, lege ich meine Regeln offen. So sieht eine faire Staffel aus, an der du dich orientieren kannst:
Mehr als 7 Tage vorher: kostenlose Verschiebung oder Stornierung. Das Leben passiert, und ich finde für den Tag meist Ersatz.
3 bis 7 Tage vorher: Verschiebung kostenlos, bei echter Stornierung ggf. eine kleine Pauschale, wenn schon Visagistin oder Studio gebucht waren.
Weniger als 48 Stunden vorher: Hier wird es eng — den Tag bekomme ich kaum noch vergeben. Eine bereits geleistete Anzahlung kann dann einbehalten werden, eine kostenlose Verschiebung ist je nach Lage trotzdem oft möglich.
Bei höherer Gewalt — plötzliche Krankheit mit Attest, ein echter Notfall — finden wir immer eine menschliche Lösung. Ich bin Fotograf, kein Inkassobüro.
Anzahlung ja oder nein — und was passiert damit?
Eine Anzahlung ist üblich und sinnvoll: Sie macht den Termin für beide verbindlich. Kommt es zum Shooting, wird sie voll verrechnet. Sagst du rechtzeitig ab, bekommst du sie zurück oder sie wandert auf den neuen Termin. Nur bei sehr kurzfristiger Absage kann sie das Ausfallhonorar abdecken — transparent, nach der Staffel oben, nie willkürlich.
Mein Rat, egal bei welchem Fotografen: Lass dir die Stornoregeln vor der Buchung zeigen. Ein seriöser Anbieter hat sie und nennt sie dir gern. Wie so ein Termin bei mir überhaupt abläuft, habe ich dir in meinem Leitfaden zur Vorbereitung auf dein Shooting aufgeschrieben — und was ein Termin kostet, steht offen in meiner Übersicht zu den Preisen und Paketen.
Was, wenn ich als Fotograf absage?
Fairness geht in beide Richtungen. Wenn ich aus einem Grund, den ich zu verantworten habe, absagen muss, trägst du keinen Schaden: Du bekommst jede Anzahlung vollständig zurück und einen bevorzugten Ersatztermin. Sind dir durch meine Absage konkrete Kosten entstanden — etwa eine umsonst gebuchte Visagistin —, kümmere ich mich darum. So einfach ist das, und so gehört es sich.
Wenn du gerade vor einer Buchung stehst und wissen willst, was rechtlich mit deinen späteren Bildern passiert, lies auch, was ich zum Recht am eigenen Bild geschrieben habe. Und wenn du einfach ein Shooting in Olching und Umgebung planen willst, bei dem die Regeln von Anfang an klar sind — melde dich. Klarheit vorab erspart beiden Seiten den unangenehmen Teil.